Unsere Leistungen
In der WEG Verwaltung ergeben sich die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters aus dem Wohnungseigentumsgesetz (insbesondere aus den §§ 27 und 28), aus der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung sowie aus den gültigen Beschlüssen und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer. Unsere WEG-Verwaltung sichert Ihnen eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Anforderungen. Die Schwerpunkte hierbei liegen in der allgemeinen Verwaltung, der Objektbewirtschaftung, der Objektverwaltung, der Vermögensverwaltung und der technischen Verwaltung.
Mietverwaltung
Wir bieten allen Eigentümern von Mehrfamilienhäusern eine verantwortungsvolle, fachlich einwandfreie und Eigentümerorientierte Verwaltung. Hierzu zählen die Einziehung und ggfs. die Beitreibung der Miet und Pachtgelder, die Wahrnehmung und Erhaltung der dem Auftraggeber zustehenden Vermieterrechte und der gesamten Kommunikation mit den Mietern und Pächtern einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Miet- und Pachtverträgen. Dieser Leistungsbereich beinhaltet, ergänzend zu unserer Sondereigentumsverwaltung, eine individuelle und komplette Mietverwaltung Ihrer Immobilie. Im Rahmen der Mietverwaltung erfolgt die Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen. Darüber hinaus erstellen wir rechtssichere Betriebskostenabrechnungen für Ihren Mieter.
Sondereigentumsverwaltung
Hierbei handelt es sich um eine Mietverwaltung Ihres Teileigentums, bzw. Ihrer Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnungseigentumsgemeinschaft. Unsere Leistungen in diesem Bereich sind unter anderem die Erstellung der Betriebskostenabrechnung, Prüfung des vertragsrechtlichen Gebrauchs der Mietsachen, die Kommunikation mit Ihren Mietern sowie der Abschluss von Mietverträgen und die Durchführung der Wohnungsabnahmen und -übergaben.